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Vollständige Version anzeigen : Gesundheitsreform für 2004 - Teil3


Gast_02
22.12.2003, 19:48
Hallo Ihr lieben,

ich habe hier wieder etwas gefunden zum Thema.

Chronisch Kranke: Zuzahlungsbelege sammeln und zwar jeden.

Ab nächstem Jahr sollen chronisch Kranke ihre Zuzahlunsbelege aufbewahren. Wer die persönliche Belastungsgrenze erreicht, muss keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten.

Die Änderungen durch die Gesundheitsreform zum 1. Januar 2004 wirken sich auch für chronisch Kranke aus. Das Bundesgesundheitsministerium (BMGS) weist darauf hin, dass es in bestimmten Fällen sogar zu geringeren Belastungen als nach bisherigem Recht führen kann. Da die Befreiungsbescheinigungen für chronisch Kranke Ende des Jahres auslaufen sollten chronisch Kranke wie andere Versicherte auch ab dem kommenden Jahr Zuzahlungsbelege sammeln. Wer die persönliche Belastungsgrenze erreicht, wird für den Rest des Jahres von der Krankenkasse freigestellt. Dazu sind die Krankenkassen verpflichtet.

Ab dem kommenden Jahr hat jeder Versicherte in jedem Kalenderjahr Zuzahlungen bis zu höchstens 2 Prozent seiner Bruttoeinnahmen zu leisten, chronisch Kranke zahlen höchstens 1 Prozent. Auf Familien wird durch Freibeträge besondere Rücksicht genommen. Für den Ehepartner gilt ein Freibetrag von 4.347 Euro, für jedes Kind beträgt der Freibetrag 3.648 Euro, um den sich die Bruttoeinnahmen verringern. Bei Alleinerziehenden ist für das erste Kind der höhere Freibetrag von 4.347 Euro in Abzug zu bringen, für jedes weitere Kind der Kinderfreibetrag.

Neu ist, dass für das Erreichen der Belastungsgrenze künftig sämtliche Zuzahlungen berücksichtigt werden. Bisher galt die teilweise Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke lediglich für Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmitteln, Fahrkosten und Heilmitteln. Künftig werden z.B. auch Zuzahlungen im Krankenhaus oder bei stationären Vorsorge- und Rehaleistungen sowie Hilfsmitteln einbezogen, die bisher nicht bei Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von 1 bzw. 2 Prozent berücksichtigt wurden.

Ein Beispiel:
Ein chronisch kranker Versicherter mit jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt von z.B. 10.000,- Euro hat pro Kalenderjahr lediglich Zuzahlungen in Höhe von 100,- Euro zu leisten. Erreicht dieser Versicherte z.B. bereits im Juni mit seinen Zuzahlungen diese Belastungsgrenze, wird er von der Krankenkasse für den Rest des Jahres von entsprechenden Zuzahlungen befreit. Würde dieser Versicherte beispielsweise im Oktober für 2 Wochen in einem Krankenhaus stationär behandelt werden müssen, so müsste er auch für die Zeit der stationären Behandlung keine Zuzahlung mehr entrichten. Nach dem bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Recht wäre in diesem Fall der Versicherte mit einer Krankenhauszuzahlung von 9,- Euro je Krankenhaustag belastet worden, also insgesamt mit 126,- Euro, da bis zu diesem Zeitpunkt die Zuzahlungen im Krankenhaus nicht angerechnet wurden.

Neu ist auch: Die Krankenkassen können ihren Versicherten künftig Bonusprogramme anbieten. Beispielsweise kann die Teilnahme an einem Chronikerprogramm oder an integrierter Versorgung belohnt werden. Das heißt das auch unser Funktionstraining in den Gruppen, oder sonstiger Sport der unserer Krankheit gut tut, angerechnet wird.

Leider jedoch ist dasd Von KK zu KK verschieden und muss dort abgeklärt werden.
Ich werde euch weiterhin informieren wenn ich etwas höre.

Einen schönen Gruss

der Graf

Uwe

Claudia_1975
02.01.2004, 09:31
Lieber Graf und alle anderen,

leider finde ich dieses Thema nicht mehr, meine aber, dass Du es erwähnt hast. Ich hab mal eine wirklich gaanz blöde Frage. Wenn man sagt, 2% vom Bruttogehalt, danach Befreiung beantragen. Ist damit das Jahresgehalt gemeint? Ich hab z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, muss das auch mitgerechnet werden?

Liebe Grüße
Claudia

Gast_02
02.01.2004, 10:39
liebe Claudia,

wie du sicherlich weißt wirst du in den nächsten Tagen deine Lohnsteuerkarte 2003
ausgefüllt von deinem Arbeitergeber erhalten.
Dort steht dein Jahresgesamtbruttogehalt drauf und dies wird als
Anrechnungshöhe angenommen.
Das heißt auch das Sonderzahlungen für die auch Steuern zu zahlen
sind, wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Schichtzulagen, in diesen
Betrag miteingerechnet werden.
Du kannst aber auch deine Verdienstbescheinigungen zusammenzählen
und einfach nur das Gesamtbrutto addieren.
Aber warum schwer wenn es auch einfach geht.

Lieben Gruss

der Graf

Uwe

:rolleyes: :rolleyes:

Claudia_1975
02.01.2004, 10:50
Na dann :(. Da kommt man ja nie dran irgendwie. Schlau gemacht. Danke für die Info.

Liebe Grüße
Claudia

Ulmka
02.01.2004, 22:54
Hallo ihr Lieben,

heute ist im 'Stern' ein großer Beitrag zur Gesundheitsreform. Dabei sind unter anderem auch verschiedene Modellrechnungen zur maximalen Eigenbeteiligung:

Danach muss jeder seine 2% (bzw. 1 %) zahlen - auf Grundlage des gemeinsamen Familieneinkommens inklusive Nebeneinnahmen (z. B. Zinsen, Miete) :mad:

Für die Kinder wird jeweils ein bestimmter Betrag vom Jahreseinkommen abgezogen; wenn nur einer arbeitet, wird für den nicht Arbeitenden auch noch ein Festbetrag abgezogen.

Das wars aber auch schon mit den Vergünstigungen :(, danach wird richtig zugelangt! :eek:

Das heißt, Rainer hatte mit seinem 'worst case scenario' recht... :(

Trotzdem liebe Grüße von

Lydia

r.klute
03.01.2004, 08:14
Hallo,

nach meinen Recherchen wird die Belastungsgrenze anders berechnet.

Belastungsgrenze bei einem Ehepaar, zwei Einkommen, keine Kinder:

Lohn oder Gehalt, inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld, wie auf der Lohnsteuerkarte angegeben, beide Partner gemeinsam z.B.: 45000 EUR pro Jahr, davon wird ein Freibetrag von 4347 EUR abgezogen, macht 40653 EUR.

Die Belastungsgrenze ist also bei 814 EUR erreicht.

Beide Partner rechnen nun ihre Zuzahlungen zusammen und wenn sie gemeinsam die 814 EUR erreichen haben, werden beide von weiteren Zuzahlungen befreit.

Ist ein Partner chronisch krank, dann wird dieser befreit, wenn die gemeinsam Zuzahlungen 407 EUR erreicht haben. Der andere Partner zahlt dann weiterhin bis zur Grenze bei 814 EUR. (alle Zahlen basieren auf das Beispiel).

Wahrscheinlich ist das Gesetz so unklar, dass wieder mal die Gerichte entscheiden werden.

Gruß

Rainer :(

Gast_02
03.01.2004, 10:47
Hallo ihr Lieben,

Ich habe gestern erfahren müssen, das die Krankenkassen noch gar
nicht wissen, was und wie eigentlich chronisch Krank ist.
Dies soll eventuell bis Juni spätestens aber Oktober, abgeklärt sein.
Was aber passiert, wenn wir diese 1% schon vorher erreicht hätten?
In unserem Falle hilft also wieder nur eins, und das ist sammeln.
Nein keine Briefmarken, sondern Belege die wir von denen erhalten
die von uns Geld bekommen haben, weil wir wegen unserer Krankheit dort waren.:eek:
Also egal ob Rehazuzahlung, Krankenhausgebühren, Apotheke, Arzt, Zahnarzt ....etc,
jede Rechnung, jede Quittung sammeln damit man nicht in einen Nachteil kommt.

einen schönen Gruss

euer :( Graf

Uwe

:( :( :(

r.klute
03.01.2004, 19:16
Hallo,

es wird immer kurioser mit der Gesundheitsreform.
Auch Fahrten zur ambulanten Behandlung erstattet die Kasse nur noch bei zwingenden medizinischen Gründen.
Die Notrufnummer 112 kann teuer werden, da der Notfall-Einsatz eventuell aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss. Notfall-Patienten, die nur ambulant behandelt werden und bereits nach ein paar Stunden nach Hause können, müssten den vollen Preis für den Transport bezahlen.
:confused:

Die Empfehlung der Fachleute: „Lasst die Rettungsdienste entscheiden, ob ein Transport notwendig ist oder nicht. Nicht selber den Auftrag erteilen.“ Quelle: Rheinische Post

Kein Kommentar!

Gruß
Rainer :eek:

Biene
04.01.2004, 17:42
Hi!

Kann mir einer sagen wie das bei einer Familienversicherung ist?

Ich bin noch Student und beziehe kein Bafög mehr und hab auch momentan keine anderen Einkünfte, bekomme ich da einen Befreiungsausweis???

Und was mich interessiert, gilt ein Befreiungsausweis auch für die Praxisgebühr???

Danke!

Viele Grüße
Biene

Gast_02
04.01.2004, 18:59
Hallo Biene,

grundsätzlich ist niemand davon befreit. Auch nicht von der
Praxisgebühr, es sei denn du bist unter 18.
Ich nehme an das du, als Student, dann bei deinen Eltern mitversichert bist.
Das heißt für dich alle Quittungen sammeln und deinen Eltern
geben. Ist dann die 2% bzw. 1% Belastung erreicht wird die Familie befreit.

einen schönen Gruss

der Graf

Uwe

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Biene
04.01.2004, 21:30
Danke Uwe!

r.klute
05.01.2004, 16:42
Hallo,

der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hatte am 15. Dezember eine Richtlinie beschlossen, wonach Kranke künftig hohe Anforderungen erfüllen müssten, um von den gesetzlichen Krankenkassen als Chroniker anerkannt zu werden:

- der Betroffene muss ein Jahr lang zweimal pro Quartal wegen seiner Erkrankung beim Arzt gewesen sein
und
- zusätzlich entweder in zwei Jahren mindestens zweimal vollstationär im Krankenhaus behandelt worden sein
oder
eine Anerkennung als Pflegebedürftiger der Pflegestufe 2 oder 3 beziehungsweise als Schwerbehinderter (70 Prozent) nachweisen

Die Richtlinie der Ärzte und Krankenkassen kann gegen den Willen von Ulla Schmidt nicht in Kraft treten. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Reaktion aus Berlin: “Die Gesundheitspolitik verfolge stattdessen das Ziel, dass Chroniker so wenig wie möglich zum Arzt müssten und eine qualitativ bessere Versorgung erhielten als bisher.“

Fazit: Öfter zum Arzt rennen und auch mal ins Krankenhaus einweisen lassen, wenn der Bundesausschuss bei den hohen Anforderungen bleibt.

Gruß
Rainer :(

Ulmka
05.01.2004, 22:59
Hallo, ihr Lieben,

ich hatte ja im Laufe unserer Diskussionen eine Anfrage an NetDoktor bezüglich der Zuzahlungsregelung bei Gesundheitsreform gestellt. Heute kam die Antwort:



Liebe Leserin,

insgesamt muss ein Ehepaar bis zu zwei Prozent des gemeinsamen Einkommens
beitragen - also NICHT jeder Ehepartner extra.

Wenn ein Ehepartner chronisch krank ist, müsste nach nach meinem Verständnis
das Ehepaar gemeinsam nur ein Prozent berappen. Konkrete Angaben zu einer
solchen situation habe ich jedoch nicht gefunden. Sicherheitshalber würde
ich Ihnen daher empfehlen, sich diesbzüglich bei Ihrer Krankenkasse zu
erkundigen. Dort wird man Ihnen sicher auch gern mitteilen, welche
chronischen Krankheiten unter die 1 Prozent-Regelung fallen.

Ihenen alles Gute

Christiane Fux


Diese Dame glaubt also, dass die günstigere Variante greift - so wie auch Rainers letzte Information war. Aber so ganz sicher scheint sie mir nicht zu sein :rolleyes:

Da fällt mir nur ein, beim Erreichen der 'ersten Schallmauer' von 1% der gemeinsamen Einnahmen das erste Mal bei der Krankenkasse auf der Matte zu stehen und nachzufragen - bis dahin muss das ja eigentlich klar sein!

Liebe Grüße

Lydia

Ulmka
05.01.2004, 23:10
Ich habe noch was vergessen:

Heute habe ich in der Praxis die Software auf die Patientenquittung 'geeicht', und dabei ist mir eine grobe Vereinfachung aufgefallen:

Ein Arzt rechnet mit den Krankenkassen fast ausschließlich über 'Punktwerte' ab - und nicht direkt über Eurobeträge.

Wieviel Euro - bzw. Cent - er für diese Punkte bekommt, ändert sich von Quartal zu Quartal. Dabei ist das abhängig davon, ob der Arzt sein Budget ausschöpft, überzieht oder darunterbleibt.

Außerdem gelten aber auch für verschiedene Abrechnungsbereiche verschiedene Punktwerte. So bekommt man für den 'Erstkontakt' pro Punkt z. B. 2,5 Cent, für Standarduntersuchungen pro Punkt 3,5 Cent, für Röntgenaufnahmen pro Punkt zwischen 4 und 4,5 Cent und für ambulante Operationen z. B. 9 Cent.

Diese Werte erhält der Arzt aber erst, wenn er die Abrechnung erhält - in der Regel etwa 3-6 Monate nach Abgabe der Abrechnung.

In unserer Praxensoftware kann ich aber nur einen einzigen 'durchschnittlichen' Punktwert eintragen, mit dem dann alle Punktwerte, die wir abrechnen, für die Patientenquittung in Euro-Werte umgerechnet werden.

Daher kann diese Patientenquittung gar nicht stimmen!!! :eek:

Das sind, wenn überhaupt, nur Näherungswerte und man kann prüfen, ob die Untersuchungen, die aufgezählt wurden, auch wirklich gemacht wurden!

Behaltet das bitte immer im Hinterkopf, wenn ihr euch eine Quittung geben lasst!

Liebe Grüße

Lydia

r.klute
06.01.2004, 16:24
Hallo Lydia,

danke für diese Informationen.
Der behandelnde Arzt kann eine Tagesquittung oder eine Quartalsquittung ausstellen, damit bekomme ich einen Überblick, welche Leistungen der Arzt erbracht hat. Dann wäre es noch interessant zu erfahren, was meine Krankenkassen für mich pro Jahr tatsächlich ausgibt.
Nur welche Möglichkeiten habe ich die Kosten zu senken? Ich kann ja nicht eine Ausschreibung machen: „Welcher Arzt behandelt den MB am kostengünstigsten?“ Und so wie ich die Bechterewler kenne, rennt keiner wegen Wehwehchen zum Arzt.

Hier sollte eine Diskussion stattfinden, wer die meisten Kosten im Gesundheitswesen verursacht, um dann Möglichkeiten zu finden, dort gezielt die Kosten zu senken. Ich befürchte, dass 20% der Versicherten 80% der Ausgaben verursachen. Genauso gut müssen die versicherungsfremden Leistungen gestrichen werden, bzw. über Steuern finanziert werden.
Aber, aber, werden wir das noch erleben?

Ein pessimistischer Gruß von

Rainer :p

Gast_02
06.01.2004, 16:38
Hallo Rainer,

wie du schon so schön gesagt hast, "wir Bechtis rennen normalerweise
nicht wegen jedem Wehwehchen zum Arzt", deshalb ist eigentlich fast schon
unfair zu sagen das wir Kosten senken sollten.
Es gibt immerhin genug andere Menschen die die Krankenkassen
und die Kosten belasten. Diese Simulanten sind es dann auch die
an diesen Reformen Schuld sind.

einen schönen Gruss

der Graf

Uwe

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Ulmka
06.01.2004, 21:44
Hallo, Rainer und Uwe,

da habt ihr zwei ganz recht!

Ich kenne in unserer Praxis einige Patienten (allerdings nicht 80%, wie Rainer vermutet hat), die viel zu oft kommen, obwohl sie eigentlich gar nichts haben - oder sie sind selber Schuld daran, dass sie was haben. Manchmal bräuchten sie bei einer kleinen Verhaltensänderung (z. B. mehr trinken oder bestimmte Lebensmittel weglassen oder vermehrt essen oder ein bißchen mehr Bewegung) überhaupt nicht zum Arzt zu gehen.

Ganz besonders gefressen habe ich diejenigen, die alle 3 Wochen mit einer Blasenentzündung bei uns antanzen - und die verschriebenen Antibiotika dann nicht nehmen, weil die ja Teufelszeug sind. Würden sie einmal die Behandlung ordentlich durchziehen, hätte ich ein halbes Jahr Ruhe vor ihnen... .

Und dann gibt es ja noch diejenigen, die keine Lust zum Arbeiten haben - und deshalb eigentliche nur kommen, um sich einen gelben Schein zu holen. Gott sei Dank sind die in einer Urologenpraxis nicht so häufig... .

Allerdings glaube ich, wie ihr, nicht, das sowas auf uns Bechtis zutrifft. Da wir wissen, was richtige Schmerzen sind, gehen wir wegen kleiner Wehwechen ja sowieso nicht zum Arzt. Der sieht uns doch nur, wenns entweder richtig heftig weh tut oder wenn er uns zu einem Kontrolltermin bestellt hat.

Nur die Zeche zahlen wieder wir... :mad:

Liebe Grüße

Lydia

r.klute
06.01.2004, 22:42
Hallo,

ein Fünftel der Versicherten verursacht 90 % der GKV-Ausgaben, laut Medical Tribune

Nachzulesen auf der Seite: http://www.medical-tribune.de/GMS/bericht/Fuenftel

Gruß

Rainer:cool:

Troll
14.01.2004, 07:17
Hallo, hier sind ein paar Pressemitteilungen. Bitte merken:

Mi, 12.06.2002
Bundesgesundheitsministerin Schmidt erklärte bei der Vorstellung der Daten zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im 1. Quartal 2002, sie erwarte im Verlauf des Jahres ein ausgeglichenes Finanzergebnis der gesetzlichen Krankenkassen und für die Versicherten stabile Krankenkassenbeiträge.

Di, 10.09.2002
Bundeskanzler Schröder zum hat sich Streit über die geplanten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke in der Marburger Bund Zeitung geäußert. Er warf der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vor, eine bessere Behandlung von chronisch Kranken zu torpedieren.

Mi, 05.03.2003
Für 2003 erwartet das Bundesministerium für Gesundheit demgegenüber stabile Krankenkassenbeiträge und eine ausgeglichene Bilanz.

Mi, 30.07.2003
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben in einem Gespräch mit Staatssekretär Klaus Theo Schröder vom Bundesgesundheitsministerium für das Jahr 2004 eine deutliche Senkung des Krankenversicherungsbeitrags angekündigt. Ein durchschnittlicher Beitragssatz von 13,6 Prozent sei realistisch.


Wer ist chronisch krank?

Gruß
Troll :(

Ulmka
17.02.2004, 23:00
Hallo ihr Lieben,

ich habe neue Informationen zur Gesundheitsreform. :idee:

Ich hatte ja eine Anfrage an www.die-gesundheitsreform.de gestellt, heute kam endlich ( :rolleyes: ) die Antwort: :verweis:



Sehr geehrte Frau Kahlert,

vielen Dank für Ihre Email.

Die Belastungsgrenze errechnet sich in zwei Schritten:

Zuerst wird die Bemessungsgrundlage ermittelt. Dabei sind die Einkünfte beider Ehepartner zusammenzurechnen, unabhängig davon, ob beide gesetzlich versichert sind oder nur einer von beiden. Davon sind der Ehegattenfreibetrag in Höhe von 4.347 EUR sowie der Freibetrag je Kind in Höhe von 6.648 EUR abzuziehen.

Danach ist zu prüfen, ob ein Versicherter der "Versichertengruppe" (Ehepaar, Familie, eingeschriebene Lebensgemeinschaft) als chronisch krank eingestuft wird. Sollte das der Fall sein, gilt die 1 % Belastungsgrenze für alle Mitglieder der "Versichertengruppe" gemeinsam. Hierbei sind grundsätzlich alle geleisteten Zuzahlungen zu berücksichtigen.

Zur Berücksichtigung des Eigenanteils der Beihilfe (bei Beamten) wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung durch das Kommunikationscenter erstellt worden, dient Ihrer Information und schließt Rechtsverbindlichkeit aus.

Mit freundlichem Gruß

Anneliese Heyder

Kommunikationscenter
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

info@bmgs.bund.de




So richtig schlau bin ich zwar immer noch nicht :gruebel:, aber ich stelle das jetzt einfach mal so hier rein und bin gespannt auf Kommentare.

Liebe Grüße :knuddel:

Lydia