r.klute
10.02.2004, 15:08
Hallo,
nach einem Arbeits- oder Schulunfall muß bei einem notwendigen Arztbesuch keine Praxisgebühr (10 Euro) gezahlt werden. Auch von Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel in diesem Zusammenhang sind Unfallverletzte, deren Heilbehandlung und Rehabilitation nach einem Unfall von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden, befreit.
Gruß Rainer :)
Quelle: Bundesverband der Unfallkassen (http://www.unfallkassen.de/webcom/show_article.php?wc_c=476&wc_id=35&wc_p=1)
nach einem Arbeits- oder Schulunfall muß bei einem notwendigen Arztbesuch keine Praxisgebühr (10 Euro) gezahlt werden. Auch von Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel in diesem Zusammenhang sind Unfallverletzte, deren Heilbehandlung und Rehabilitation nach einem Unfall von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden, befreit.
Gruß Rainer :)
Quelle: Bundesverband der Unfallkassen (http://www.unfallkassen.de/webcom/show_article.php?wc_c=476&wc_id=35&wc_p=1)