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#1
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Hallo Zusammen,
brauch mal Euern Rat? Ich bin seit 07.12.2009 krankgeschrieben. Am 10.12.2009 bekam ich dann die Kündigung von meinem Arbeitgeber zum 31.01.2010. Am 15.01.2010 war ich beim Arzt und hab mich gesundschreiben lassen, weil ich am 18.01.2010 einen Termin beim Arbeitsgericht hatte und nicht im Krank dahin fahren wollte (der Termin war außerhalb meines Wohnortes). Ich war in dieser Zeit weiterhin krank und wegen der Kündigung von der Arbeit freigestellt. Am 01.02.2010 bin ich wieder zum Arzt und der hat mich auch weiter Krank geschrieben (Folgekrankenschein). Nun bin ich schon länger als 6 Wochen krank und habe Krankengeld beantrag. Ich habe auch bescheid bekommen über die Höhe des Krankengeldes und das dies ausgezahlt wird. Letzte Woche habe ich bei der KK angerufen, was denn nun mit meinem Geld wird und bekam zur Antwort, dass sich die Bearbeiterin beim mir melden wird. Am Freitag hat sich dann die Dame gemeldet und mir gesagt, dass mein Krankengeld abgelehnt wird, weil ich nicht mehr bei Ihnen versichert bin. Da ich am 01.02.2010 früh zum Arzt bin und in der Zeit vom 01.02.2010 0,00Uhr bis zu dem Zeitpunkt wo ich beim Arzt saß keinen Versicherungschutz mehr gehabt habe. Ist das normal!!! Normalerweise gibt es doch so was wie nachgehenden Leistungsanspruch oder???? Ich weiß jetzt nicht mehr was ich machen soll. Vom Arbeitsamt bekomme ich kein Geld, weil ich arbeitsunfähig bin und von der KK bekomme ich kein Geld, weil ich nicht mehr bei denen versichert sein soll. Vielleicht hat jemand von Euch schon mal was ähnliches erlebt!!! Gruß Matze |
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#2
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Hallo Matze,
das hört sich jetzt irgentwie verrückt an, aber ich denke, das das wirklich so rechtens ist. Bist du im VdK??? Bei so einer Frage würden die dir sofort helfen. Es kann sich ja auch nicht jeder im Sozialrecht auskennen. Es kann ja nicht sein, das sie dich jetzt systematisch verhungern lassen!!!! Brigitte ![]() |
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#3
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Hallo Matze,
das kann möglich sein, soweit ich weiß, muss man, wenn es zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommt, der Krankenkasse direkt bzw. kurz vor Beendigung des ARbeitsverhältnisses mitteilen, dass man trotz Arbeitslosigkeit weiter bei ihnen versichert bleiben will. Wenn dies nicht geschieht, endet die Krankenversicherung zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Versuch am besten Hilfe beim VdK zu bekommen. Viel Glück Petra
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Das LEBEN soll kein uns GEGEBENER,
sondern ein von uns GEMACHTER ROMAN sein. (Novalis) |
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#4
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Hallo Matze,
da stimmt irgend etwas nicht!!!!!! Bei mir war genau der gleiche Fall. Ich war krankgeschrieben und in dieser Zeit wurde ich gekündigt. Ich habe sofort beim Arbeitsamt angerufen und mir wurde gesagt, ich kann mich nicht arbeitssuchend melden, da ich ja noch krank bin. Die Dame von der AA hat es aber schon aufgenommen in Ihren Unterlagen. Da mein Arbeitgeber nicht mehr die vollen 6 Wochen Krankengeld zahlen musste, wegen der Kündigung, habe ich bei der Krankenkasse nachgefragt. Meine Krankenkasse hat dann das Krankengeld weiter gezahlt. Und so ist das auch richtig!!!! Du verlierst die Krankenkasse nicht, nur weil Du keinen Arbeitgeber mehr hast. Da musst Du nochmal anrufen, das kann nicht sein!!!!! Ich !!!Liebe Grüsse Kati |
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#5
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Hi,
richtig Kati, niemand wird rausgeworfen. Nur ... man muss sich sofort arbeitssuchend melden ab dem Tag wo mans weiss innerhalb von 3 Tg. ist man bis dahin durch Krankenschein in der Lohnfortzahlung durch Kasse dann läuft die auch weiter bis zu 9Monaten(glaub ich), außerdem bezahlt man die Krankenkassenbeiträge im voraus. Das bedeutet, wenn man mir bis zum 15.4 kündigt, dann bin ich noch mindestens einen Monat versichert( dies ist auch so, wenn man die Krankenkasse wechselt) Zum anderen kann man auch Arbeitslosengeld II beantragen, niemand wird in Deutschland im Stich gelassen, wenn er nichts mehr hat, so lange er sich an die Regeln hält. Viel Erfolg
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Alles ist relativ |
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#6
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Hallo Matze,
also bei meinen Klienten ist es häufig so, dass sie zu mir in Therapie kommen und erst den Versicherungsschutz wieder klären müssen. Normalerweise gibt es da eine gewisse Zeit, die die Krankenkasse bereit ist zu überbrücken, bis die Antragsformalitäten komplett geklärt sind. Und wenn Du aktuell kein Geld hast und die Krankenkasse sich quer stellt, dann musst Du trotz AU Arbeitslosengeld beantragen und denen mitteilen, dass die Krankenkasse sich aktuell querstellt und ein Widerspruchsverfahren läuft. -Denn es müssen ja auch die Versicherungsbeiträge gezahlt werden und Du brauchst Kohle zum Leben! Laß Dir am besten direkt telefonisch den Vorgesetzten der Krankenkasse geben, notfalls wirklich an den VdK wenden. Ist schon klar, dass die sich freuen, irgendeine Chance zu finden, einen chronisch Kranken loszuwerden, echt traurich, wo das alles hinführt... Ich wünsche Dir viel Glück und lass Dich nicht abspeisen!!! Gruß Seisa
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"Humor ist der Schwimmreif auf dem Strom des Lebens"
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#7
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Hallo Matze,
alles sehr suspekt was du da schreibst, wie Kati auch bin ich der Meinung die Kasse muss zahlen, denn nur weil man keinen Arbeitgeber mehr hat, verliert man den Versichertenschutz doch nicht, das ist wieder mal ein Verwirrspiel von deiner KK, wie Seisa schon sagt die finden gerne Schlupflöcher um chronisch kranke los zu werden, die sind zu teuer ! Rat weiss ich da nicht, ist kompliziert, ich würde meine KK auffordern zu zahlen, und zwar schriftlich, wenn nichts passiert, dann bei Arbeitsamt nachfragen, die sagen einem auch gern wie man der KK erhalten bleibt, so haben die einen vorerst nämlich nicht an der Backe, es ist ein hin und herschieben, niemand will zahlen. Du hättest dich nicht gesund schreiben lassen sollen, denke ich. Also informier dich, dass du nicht mit leeren Händen da stehst, ist doch echt krass dein Fall. Gruss René
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Gruß Renè aus Bayern Das Mitgefühl mit allen Geschöpfen ist es, was Menschen erst wirklich zum Menschen macht. ( Albert Schweitzer ) Meine Geschichte zu meinen Krankheiten: [url]http://www.dvmb-forum.de/showthread.php?t=8119[/url] |
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#8
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Mit dem Krankengeld kenne ich mich nicht so aus, bisher hatte ich Glück mit meiner Kasse( ich weiß, ich wiederhole mich)
.Aber der Satz das niemand in Deutschland im Stich gelassen wird ,solange er sich an die Regeln hält ist doch nun echt-Bullshit! Speziell die DRV und die ARGE haben einen sehr großen Anteil an Mitarbeitern die sich den Leistungsempfängern, die ja meist lange Zeit Leistungserbringer waren, gegenüber auf eine Art und Weise verhalten die ich als menschenverachtend empfinde. Hätte ich nicht mehrmals im Verwandtenkreis ein Darlehen aufgenommen hätte ich oft weder Strom moch Essen zahlen können. Smody
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Reserviere jeden Tag eine halbe Stunde für deine Sorgen und mach in der Zeit ein Nickerchen. |
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#9
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Das gehört jetzt eigentlich gar nicht hier her, aber muss ich mal erzählen bei dem Ärger über die vermeintlich sozialen Behörden! Ich hatte für einen meiner Klienten beim Jobcenter angerufen und darum gebeten, ihm einen AlgII-Folgeantrag zuzusenden oder uns zu faxen. Da er bei mir in stat. Therapie ist, kann er dort schlecht hinfahren. Erst mal wurde ich gebeten, eine andere Durchwahl zu wählen, um dann festzustellen, dass die angewählte Nummer direkt gegenüber der erstgewählten saß und die sich miteinander unterhielten. (Toll, die hätte auch den Hörder rüberreichen können oder mich direkt verbinden...). Dann sagte doch die Dame zu mir (wohlbemerkt zu mir, sich so offiziellen Stellen gegenüber auszudrücken läßt die Frage offen, wie unverschämt sie mit den Klienten reden!): "Ne, wir faxen den Antrag nicht, da wird ja die Qualität schlechter. Ei da soll der Klient doch mal gucken, wohere der nen Folgeantrag bekommt, wir verschicken die nicht. Die kriegte er bestimmt auch bei seiner Gemeinde, irgendwas müssen die Leute ja schließlich auch für ihr Geld tun!" -Danke, super kompetente Mitarbeiter! Ich wünsche denen, dass sie mal Hilfe benötigen und so Schei...e behandelt werden! Unglaublich!
Aber: Bei den Krankenkassen, um mal wieder zum Thema zurückzukommen, habe ich zwar nervige Bürokratieaktionen hinter mir, aber bisher waren die alle immer recht kooperativ! Bei welcher Kasse bist Du denn eigentlich? Schöne Grüße Seisa
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"Humor ist der Schwimmreif auf dem Strom des Lebens"
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#10
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Hallo Zusammen,
vielen Dank für Eure Ratschläge. Ich versuche schon seit zwei Tagen die Dame von der KK zu erreichen. Keine Chance. ![]() Heute habe ich einen Termin beim Sozialgericht und werde dort mal mein Problem schildern. Ich habe gehört da gibt es ein Eilverfahren in dem sich ein Richter um die Angelegenheit in kürzester Zeit kümmert. Mal sehen wie es weiter geht. Ich halte Euch auf dem laufenden. Gruß Matze |
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#11
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Hallo Seisa,
ich bin bei der TK und erst mal sehr gespannt was da demnächst bei dem Gespräch über meine berufliche Situation rauskommt... Smody
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#12
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Hallo Matze,
hast du mittlerweile die KK erreicht? Und hast du dich arbeitslos gemeldet? Denn ich denke, da wird das Problem sein - wenn du dich nicht ab dem 1.2. arbeitslos gemeldet hast, hat keiner den Arbeitgeberanteil deiner Beiträge bezahlt weil du ja gekündigt warst - und wenn die Beiträge nicht fließen bist du automatisch nicht mehr versichert. Deswegen musst du so schnell wie möglich mit dem AA in Kontakt treten, deine Lage schildern und die müssen dann einspringen - auch wenn du krank geschrieben bist (das glaube ich zumindest) Liebe Grüße ![]() Lydia
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Lächle in die Welt - und die Welt lächelt zurück!
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#13
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Hallo zusammen.
Nach meinen Kenntnissen kann eine KK nur dann jemanden (also einen gesetzlich versicherten) nur dann hinauswerfen, wenn 3 Monatsbeiträge nicht gezahlt wurden. Alles Gute Uedeke ![]()
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Allen alles Gute Uedeke
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